die freiheit der vielen

Die zurückhaltende bis skeptische Haltung, die in liberalen Kreisen regelmäßig gegenüber majoritärer Herrschaft gepflegt wird, ruht auf einem vorpolitischen und eng gefassten Freiheitsverständnis. Dabei wird verkannt, dass repräsentative, mehrheitsdemokratische Herrschaftsformen als wohl einzige die faktischen Bedingungen modernen gesellschaftlichen Lebens mit dem Gedanken weitestmöglicher Selbstbestimmung zusammenzubringen vermögen.

Ruben Fabers

25.03.2026

Wenn es in diesem Heft um das Verhältnis von Liberalismus und Autoritarismus gehen soll, ist ein Text, der sich mit demokratischer Herrschaft beschäftigt, vielleicht auf den ersten Blick überraschend. Auf den zweiten Blick ist dieses Thema allerdings an der richtigen Stelle untergebracht. Nicht wenige, insbesondere eben liberale Stimmen in Politik und Gesellschaft, sehen auch und gerade in demokratischen Ordnungen stets die autoritäre Gefahr schlummernd.  

Auf einer basalen und eher begrifflichen Ebene ist zunächst darauf hinzuweisen, dass auch in demokratischen Ordnungen geherrscht und beherrscht wird: Auch demokratisch legitimierte Herrschaft ist Machtausübung. Die Frage ist daher konkreter, was demokratische – hier zunächst in einem eher minimalistischen Sinne verstanden als majoritäre – Herrschaft von anderen Formen unterscheidet und was sie mit ihnen vereint. Zu letzterem Punkt gibt es eine weit verbreitete liberale Position, die sich mit der Sorge oder gar Angst vor der „Tyrannei der Mehrheit“ beschreiben lässt und damit letztlich majoritäre Herrschaft mit anderen, auch autoritären Herrschaftsformen gleichsetzt, indem sie das Element der Fremdbestimmung besonders hervorhebt. Wo anderswo eine autoritäre Clique oder ein diktatorischer Führer die Menschen nach Gutdünken beherrscht und individuelle Freiheiten willkürlich beschränkt, wird Ähnliches in demokratischen Systemen nach dieser Lesart eben durch eine ferne, unvernünftige und womöglich fehlgeleitete Masse – die Mehrheit – vollführt. Beidem stehe das in seiner Würde und Freiheit stets bedrohte Individuum beinahe hilflos gegenüber. 

Das Ideal des Konsenses

Diese und ähnliche Begründungen einer grundlegenden Skepsis gegenüber der Mehrheit sind mit Blick auf die politischen Verschiebungen in der westlichen Welt in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren nicht unplausibel. Regelmäßig fanden und finden dort Hinwendungen zu autoritären Versprechungen nicht etwa durch eine gewaltsame Machtübernahme gegen, sondern durch parlamentarische Mehrheiten und gestützt auf entsprechende Wahlergebnisse, also mit dem Elektorat und auf demokratischer Legitimation gründend, statt. Die Vorbehalte gegenüber der Mehrheit scheinen gerade zur Zeit also durchaus berechtigt. 

Skepsis gegenüber demokratischer Herrschaft kann sich in liberalen Kreisen seit jeher auch auf einen soliden theoretischen Unterbau stützen. Die wohlbekannte klassisch-liberale Vorstellung des menschlichen Naturzustands – stets zu verstehen als normative Konzeption, nicht historisch-empirischer Befund – beschreibt den Menschen als von Natur aus mit bestimmten Rechten ausgestattet, deren Protektion die zentrale Rechtfertigung für den Eintritt in den Gesellschaftsvertrag und damit die politische Gemeinschaft ist. In das Stadium der Gesellschaft, das auch und zentralerweise die Einrichtung einer Herrschaftsgewalt beinhaltet, tritt dabei nur ein, wer auch zustimmt. Aus Perspektiveindividueller Freiheit ist das wohl normativ folgerichtig. Besonders folgenschwer wiegt aber, dass diese Idealvorstellung in manchen liberalen Theorien bisweilen auch für die Herrschaftsausübung in bereits verfassten Gemeinwesen weitergetragen wird. Besonders klar findet sich derartiges etwa von Murray Rothbard formuliert, der ganz grundsätzlich nur konsensuale Entscheidungen für zulässig und mit individueller Freiheit vereinbar hält und der für jeden einzelnen Menschen jederzeit sogar ein individuelles „Sezessionsrecht“ vorschlägt, das den Ausstieg aus jeder staatlichen Gemeinschaft erlaubt, der man nicht mehr angehören möchte. 

Theoretische Konzeptionen dieser Art sind freilich nur am Rande des liberalen politischen Spektrums in Reinform anzutreffen. Sehr regelmäßig kann man aber Stimmen im politischen Raum vernehmen, die in ihrer Argumentationsstruktur, in ihrem Duktus die skizzierte grundsätzliche Kritik an der Mehrheitsherrschaft durchscheinen lassen. Dabei wird beinahe jede politische Frage zu einer Verfassungs- und Grundrechtsfrage und damit regelmäßig aus individualistischer Perspektive reformuliert. Mehrheitliche (Parlaments-)Entscheidungen sind dann als solche immer rechtfertigungsbedürftig, die individuelle Freiheitsposition dieser stets entgegengesetzt. Das hat vielschichtige Gründe, die in Deutschland nicht zuletzt mit dem besonders einflussreichen Bundesverfassungsgericht und – beispielsweise – seiner extensiven Grundrechtsrechtsprechung seit der jungen Bundesrepublik zu tun haben. Gerade Liberale sind besonders schnell dabei, von der Sprache der Politik in die des Rechts und der individuellen Abwehrposition zu wechseln (dass das aber keine zwingende Folge liberaler Grundpositionen sein muss haben Nikolai Ott und Alexander Schwitteckunlängst herausgestellt.

Kelsens Demokratie als Selbstherrschaft und Kompromiss

Dieser, freilich etwas holzschnittartig dargestellten, Abwehrhaltung gegenüber (parlamentarischen) Mehrheiten könnte man nun eine republikanische Kritik entgegensetzen, die Freiheit erst in der Teilhabe an der Selbstregierung verwirklicht sieht und den Vorrang der öffentlichen Sache vor anderen Lebenssphären propagiert. Verloren geht mit der Skepsis gegenüber einer stets als potenziell tyrannisch empfundenen Mehrheitsentscheidung aber auch eine überzeugende liberale Begründung majoritärer Demokratie, die die individualistischen Prämissen ihrer Kritiker nicht grundsätzlich in Frage stellen muss: Hans Kelsen erkannte schon vor knapp hundert Jahren, dass gerade die majoritäre Herrschaft in großen Gesellschaften, in denen ein Konsens aller nicht zu erreichen ist, auch aus einem Gedanken der individuellen politischen Freiheit plausibel begründbar ist: Die Mehrheitsentscheidung entspricht auf einer theoretischen Ebene bei gleicher Gewichtung aller Stimmen nämlich stets der individuellen Präferenz möglichst vieler und ermöglicht immerhin ihnen damit die Selbstherrschaft.

Möchte man die Errungenschaften und (insbesondere die individuellen!) Entfaltungsmöglichkeiten moderner, arbeitsteiliger Gesellschaftsformen nicht aufgeben, ist in der Praxis irgendeine Form der Herrschaftsdelegation auf eine kleinere Gruppe notwendig, sodass nach Kelsen eine repräsentative und parlamentarische Regierungsform, aufbauend auf einer Verhältniswahl, das geeignete institutionelle Arrangement ist. In einem solchen Parlament, das in der Regel eines unterschiedlicher Strömungen und Parteien sein wird, wirkt die theoretische Begründung des Mehrheitsprinzips als Ausdruck größtmöglicher politischer Freiheit fort. Durch die Notwendigkeit, dort aus unterschiedlichen Strömungen eine Mehrheit zu bilden, ist das Mehrheitsprinzip im Parlament aber praktisch gesehen vor allem förderlich für die Verständigung und gegenseitige Beeinflussung der unterschiedlichen politischen Kräfte, von Minoritäten und Majoritäten. Eine freie Wahl wird, gerade bei einer Verhältniswahl, eben selten eine völlig homogene Mehrheit zustande bringen, sondern Kompromiss- und Koalitionsbildung notwendig werden lassen.

Damit ist freilich nicht jeder politische Kompromiss gleichzeitig ein guter und jede Mehrheitsentscheidung durch ihre Begründung in der individuellen politischen Freiheit unkritisch hinzunehmen. Am Ende geht es immer um politische Substanz und Programmatik. Was aber bei Liberalen zurückbleiben sollte, ist eine affirmative Grundeinstellung zur parlamentarischen Mehrheitsherrschaft als Modus der politischen Entscheidungsfindung.

Möglichkeit und Notwendigkeit liberaler Politik

Auch ein klassisch-liberales Freiheitsverständnis kann also eine positivere Einstellung zu majoritärer Demokratie hervorbringen und sie damit nicht bloß als eine weitere Form der Fremdbestimmung, die es weitestmöglich zu begrenzen gilt, erscheinen lassen. 

Das öffnet auch eine andere Perspektive auf demokratische Politik und ihre bisweilen komplexen Verfahren. Sie kann nicht mehr allein als dem Selbstbestimmungsgedanken entgegenstehend, sondern auch als seine konkrete Ausgestaltung verstanden werden, an der es sich zu beteiligen gilt. Dafür müssen auch liberale Grundüberzeugungen, etwa vom Menschen und seinen natürlichen Rechten nicht aufgegeben werden. Es gilt bloß gleichzeitig anzuerkennen, dass ebensolche Rechte in unserer politischen Realität nicht von selbst auftauchen und festgeschrieben werden, sondern dass ihre Geltung und Wirkung aus politischen Auseinandersetzungen, Kompromissen und Entscheidungen hervorgeht, die nicht zuletzt in Parlamenten getroffen werden. Für vorpolitisch verwurzelte liberale Grundüberzeugungen gilt im übertragenen Sinne, was William Temple (Erzbischof von Canterbury in den Jahren 1942-1944) einmal über die Kirche gesagt haben soll: „I believe in one holy Catholic and apostolic Church, and I very much regret that it does not exist.“

An dieser Stelle lässt sich daher mit einem pragmatischen Gedanken abschließen: Wer bestimmte liberale Ideale in die politische Wirklichkeit bringen und liberale Politik wirksam betreiben möchte, braucht in demokratischen Ordnungen Unterstützung von Mehrheiten. Diese lassen sich besser gewinnen, wenn man sie nicht von vornherein als notwendiges Übel begreift.

Ruben Fabers ist Jurist und derzeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Universität Bonn beschäftigt.